OLG Stuttgart stellt dies in einen Beschluss fest!
Bei einem Gerichtstermin am 30.11.2011 beim OLG Stuttgart in eigener Sache hat das Gericht die Zinsberechnungspraxis der Volksbank Möckmühl Neuenstadt scharf kritisiert. Zwar sieht das Gericht Forderungen, in Bezug auf die falsche Wertstellungen, zurzeit teilweise noch als verjährt an, was noch auszuräumen gilt, räumt der beisitzende Richter/Berichterstatter uns gegenüber doch ein: die Volksbank hat sich ungerechtfertigt bereichert, ihre Forderungen sind jedoch verjährt (Erinnerungsprotokoll).
Am 6. Dez. 2011 hat das Gericht die Volksbank in einem Beschluss aufgefordert Zinsen auf unseren Konten neu, also jetzt richtig zu berechnen. So schreibt das OLG: