Bankbetrug kein Einzelfall “Frontal 21″- Bericht vom 03.05.2011

Die Mutigen haben es schwer. Bankkunden die eine korrekte Abrechnung von Ihrer Bank fordern, werden von der Justiz nicht unterstützt. Richter und Staatsanwälte scheuen sich, Banker und ihre Vorstände zu verfolgen, die oft zur regionalen Prominenz zählen. Gesetze und BGH –Urteile finden keine Anwendung. So ist die BRD von einem Rechtsstaat meilenweit entfernt.

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Pflichtletüre Wertstellungen

Soeben ist das eBook Bankenbetrug – Band 1: Falsche Wertstellungerschienen. Es beschreibt in anschaulicher Weise die Wertstellungstricks der Banken. Der Leser erfährt erstmalig, auf Basis von Originalbelegen der Banken, welche Konsequenzen falsche Wertstellungen verursachen.

Es ist leicht verständlich und sollte für alle Bankkunden Pflichtlektüre sein. Hier wird die Wertstellungspraxis verschiedenster Banken beschrieben und diese auch mit orginal Kontoauszügen belegt. Es wird gezeigt welche Konsequenzen falsche Wertstellungen für den Kontoinhaber verursachen und wie Sie sich wehren können.

Ich fand die Lektüre sehr aufschlussreich – einen echten Augenöffner.

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Werstellung, was ist Wertstellung?

Einige Leser des Blogs fragten an, was ist Wertstellung und warum das denn so wichtig sei. Daher möchte ich an dieser Stelle versuchen, etwas Klarheit in dieses Thema zu bringen.

Das Wertstellungsdatum auf Kontoauszügen, oft auch als „Valuta“ oder nur als „Wert“ benannt, besagt ab welchem Datum eine Gutschrift/Zahlungseingang oder Belastung/Zahlungsausgang auf Ihrem Konto zinswirksam wurde.

Dieses Wertstellungsdatum hat mit dem Buchungsdatum nichts gemein, da das Buchungsdatum nur aussagt, wann die Bank gebucht hat.
Die Zinsberechnung für Gutschriften/Zahlungseingängen oder Belastungen/Zahlungsausgängen beginnt beziehungsweise endet mit dem Datum der Wertstellung auf dem betreffenden Kredit oder Girokonto.

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Zinsklau der Banken “Frontal21″ – Bericht vom 13.04.2010

Hier hat Frontal 21 erneut Dokumentiert, mit welchen Machenschaften die Banken “Zinsklau” begehen und sich ungerechtfertigt auf Kosten Ihrer Kunden bereichern. Wie kann so etwas in einem Rechtsstaat ungestraft passieren? Wo ist die Justiz? Wo sind die Staatsanwaltschaften? Wo ist die Politik? Wo die BaFin? Wer schützt denn nun den Bankkunden? Keiner erklärt sich für zuständig. Einer schiebt es auf den anderen. Mehr hierzu im untenstehenden Video…

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Immobilienfonds halten Volksbanken in Atem

Von Werner Tewes

Region – In dem Fall der Schadensersatzforderungen gegen Genossenschaftsbanken aus der Region ist Bewegung gekommen. Während die Volksbank Möckmühl-Neuenstadt Geschädigten der DG-Immobilienfonds nun ein Vergleichsangebot unterbreitet hat, ist die Volksbank Hohenlohe vor den Bundesgerichtshof gegangen. Mit diesem Schritt wollen die Öhringer eine 63 500 Euro schwere Schadensersatzforderung abschmettern.

Hintergrund ist: In den 90ern hatten etliche genossenschaftliche Kreditinstitute ihren Kunden Beteiligungen an DG-Fonds als sichere Altersvorsorge verkauft, von denen zwölf inzwischen allerdings kurz vor der Pleite stehen. Viele Anleger haben ihr Geld verloren. In der Region ist von Schadensersatzforderungen gegen etliche Banken in Millionenhöhe die Rede.

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Urteil gegen Volksbank weckt Hoffnung bei Geschädigten

von Werner Tewes

Möckmühl – Kommen auf die Genossenschaftsbanken der Region massive Schadensersatzzahlungen zu? Das Landgericht Heilbronn hat die Volksbank Möckmühl-Neuenstadt jetzt zu einer Zahlung von 22.400 Euro verklagt. Grund dafür sind Beteiligungen an Immobilienfonds, die das Institut Mitte der 1990er Jahre an Kunden verkauft hatte und deren Wert inzwischen gegen Null tendiert. Das Problem ist indes viel größer, als die auferlegte Summe erahnen lässt. Denn im Hintergrund laufen etliche Rechtsstreitigkeiten in gleicher Sache. Mehrere Genossenschaftsbanken sind betroffen. Von Gesamtforderungen in Millionenhöhe ist die Rede.

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Strafantrag gegen die Volksbank Möckmühl Az. 56 Js 31562/09

Wir haben auf Basis des Rechtsgutachtens von Prof. Kramer zur Frage der Strafbarkeit falscher Wertstellungen auf bei der Volksbank Möckmühl geführten Girokonten, des Gutachtens, des Kontenprüfungssachverständigen Hans-Peter Eibl und den uns von der Volksbank Möckmühl ausgestellten Kontoauszügen, am 30. November 2009 Strafantrag gegen die Volksbank gestellt. Nach den mir vorliegenden Informationen hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn unter dem Az 56 Js 31562/09 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Rechtsgutachten zur Frage der Strafbarkeit falscher Wertstellungen auf bei der Volksbank Möckmühl geführten Girokonten

Im Oktober 2009 haben wir, Herrn Prof. Dr. Bernhard Kramer mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Prof. Krammer ist ein anerkannter Strafrechtler und Rechtsgutachter. Wir wollten wissen, ob das Verhalten der Volksbank Möckmühl in Bezug auf die in unseren Kontoauszügen dokumentierte Wertstellungspraxis von strafrechtlicher Bedeutung ist. Immerhin wurden laut Gutachten des Kreditsachverständigen Hans-Peter Eibl allein auf einem der untersuchten Konten über 1700 Buchungen falsch Wertgestellt. Das komplette Gutachten können Sie hier nachlesen. Wie es weiter geht, verfolgen Sie hier in diesem Blog.

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Frontal 21 Beitrag….

….vom November 2005 – heute aktueller denn je. Hier werden die Kunden beispielslos abgezockt. Die ganze Pallette, von falscher Wertstellung über nicht angepasster Zinsen, bis hin zu versteckten Drohungen, ist alles dabei. Doch sehen Sie selbst.

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Falsche Wertstellungen selbst auf den Sparkonten von Minderjährigen

Selbst bei minderjährigen Kindern kennt die Volksbank Möckmühl-Neuenstadt keine Skrupel. Auch hier wurde ein Überweisungsauftrag über 8.500 € mal so eben um drei Tage zurückdatiert. Aber, es war ja nur das Erfolgssparkonto eines, zu diesem Zeitpunkt, dreijährigen Kindes. Wessen Erfolg hat die Voba da wohl gemeint?
Ein Schelm, wer hier schlechtes denkt

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