Im Oktober 2009 haben wir, Herrn Prof. Dr. Bernhard Kramer mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Prof. Krammer ist ein anerkannter Strafrechtler und Rechtsgutachter. Wir wollten wissen, ob das Verhalten der Volksbank Möckmühl in Bezug auf die in unseren Kontoauszügen dokumentierte Wertstellungspraxis von strafrechtlicher Bedeutung ist. Immerhin wurden laut Gutachten des Kreditsachverständigen Hans-Peter Eibl allein auf einem der untersuchten Konten über 1700 Buchungen falsch Wertgestellt. Das komplette Gutachten können Sie hier nachlesen. Wie es weiter geht, verfolgen Sie hier in diesem Blog.
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Ich habe soeben, nachdem ich zufällig auf Ihre Seite gestossen bin vollkommen erschrocken festgestellt, wie klein ist doch die Welt. Auch ich habe bereits Prof. Dr. Kramer kontaktieren müssen und es ging auch bei mir um Wertstellungsfehler , bzw. vorsätzlichem Betrug. Im Moment haben wir hier noch damit zu kämpfen, dass zumindest die Gerichte im Allgäu noch an die Seriösität der Banken und deren Vorstände glauben ( oder aus eigenem Interesse daran glauben müssen ) . Es gibt inzwischen aber einige mehrere Kunden, die von diesem Glauben abgerückt sind.
Bitte berichten sie, wie es in ihrem Fall weiterging. Ist die Staatsanwaltschaft inzwischen eingeschaltet worden, denn im Falle des Betruges wäre diese ja zuständig.
Und wenn ja, was sagt der Staatsanwalt dazu ?
Nach den mir vorliegenden Informationen hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn unter den AZ 56 Js 31562/09 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort. In unserem Fall ging eine Strafanzeige Anfang Aug. 2010 zur General-Staatsanwaltschaft München. Leider liegt uns noch kein AZ vor, gebe dieses aber gerne nach Kenntnis bekannt.
Hallo,
wie versprochen gebe ich nachfolgend das AZ bekannt, unter welchem die Staatsanwaltschaft ( München) gegen die VR-Bank Kaufbeuren Ostallgäu bzw. deren Vorstände wegen Verstösse gegen § 263 StGB und § 266 StGB weitere ermittelt. AZ 311 Js 41986/10.
Ich werde Sie weiterhin am laufenden halten.
Für alle, die sich unter den Paragraphennummern nichts vorstellen könenn. Es handelt sich also um den Vorwurf des Betruges (§263 StGB) und der Untreue (§266 StGB).
Gibt es in der Strafsache gegen die Bank ein Urteil.Verklage gerade meine Bank und
überlege einen Strafantrag.
mfg Semenass
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