Wir haben auf Basis des Rechtsgutachtens von Prof. Kramer zur Frage der Strafbarkeit falscher Wertstellungen auf bei der Volksbank Möckmühl geführten Girokonten, des Gutachtens, des Kontenprüfungssachverständigen Hans-Peter Eibl und den uns von der Volksbank Möckmühl ausgestellten Kontoauszügen, am 30. November 2009 Strafantrag gegen die Volksbank gestellt. Nach den mir vorliegenden Informationen hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn unter dem Az 56 Js 31562/09 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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