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Strafantrag gegen die Volksbank Möckmühl Az. 56 Js 31562/09

Wir haben auf Basis des Rechtsgutachtens von Prof. Kramer zur Frage der Strafbarkeit falscher Wertstellungen auf bei der Volksbank Möckmühl geführten Girokonten, des Gutachtens, des Kontenprüfungssachverständigen Hans-Peter Eibl und den uns von der Volksbank Möckmühl ausgestellten Kontoauszügen, am 30. November 2009 Strafantrag gegen die Volksbank gestellt. Nach den mir vorliegenden Informationen hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn unter dem Az 56 Js 31562/09 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Rechtsgutachten zur Frage der Strafbarkeit falscher Wertstellungen auf bei der Volksbank Möckmühl geführten Girokonten

Im Oktober 2009 haben wir, Herrn Prof. Dr. Bernhard Kramer mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Prof. Krammer ist ein anerkannter Strafrechtler und Rechtsgutachter. Wir wollten wissen, ob das Verhalten der Volksbank Möckmühl in Bezug auf die in unseren Kontoauszügen dokumentierte Wertstellungspraxis von strafrechtlicher Bedeutung ist. Immerhin wurden laut Gutachten des Kreditsachverständigen Hans-Peter Eibl allein auf einem der untersuchten Konten über 1700 Buchungen falsch Wertgestellt. Das komplette Gutachten können Sie hier nachlesen. Wie es weiter geht, verfolgen Sie hier in diesem Blog.

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